Mediator/Vertragsinformationen


Die Eckpfeiler des Versicherungsvertrags

Auch wenn diese Tätigkeit in das Berufsbild passt, verlangt der Gesetzgeber diese Pflichtversicherung. Die Meditation ist prinzipiell bei C_ABHV/EBHV inkludiert, sofern diese Tätigkeit dem Berufsbild angehört und auch von der jeweiligen Kammer akzeptiert wird. Sollten Sie keine Berufshaftpflichtversicherung haben, also ein freier Mediator sein – dann richtet sich die Prämie nach dem Umsatz.

  • Versicherungssumme
    • € 400.000.- je Versicherungsfall
  • Eine Begrenzung der Versicherungssumme ist unzulässig
  • Selbstbehalte
    • € 2.000.-
    • € 3.600.-
    • € 5.000.-
    • € 10.000.-
  • Prämienberechnung
    • Mindestprämie bis Umsatz € 70.000
    • Umsatzdegression
    • Die Prämie wird an keinen Index angepasst
  • Vertragsdauer
    • 1 Jahr mit automatischer Verlängerung
    • Keine Dauerrabattklausel
    • Keine Bindung
  • Nachdeckung
    • Bei Beendigung oder Erlöschen der versicherten Tätigkeit: unbegrenzt
    • In allen anderen Fällen: fünf Jahre
    • Eine Begrenzung der Nachdeckung ist unzulässig
  • Vordeckung
    • ein Jahr
    • unbegrenzte Vordeckung kann optional vereinbart werden