Vermögensberater/Versicherte Tätigkeiten


Dazu gehören alle Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer aufgrund der für seinen Beruf oder Betrieb geltenden Rechtsnormen berechtigt ist.

  • Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen in Bezug auf Finanzinstrumente (“Vermögensberatung“);
  • Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung folgender Instrumente („Vermittlung von Wertpapiergeschäften“):
    • Wertpapiere
    • Geldmarktinstrumente
    • Finanzterminkontrakte
    • Kauf- und Verkaufsoptionen und andere Finanzinstrumente einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barzahlung
    • Zinsterminkontrakte und Zinsausgleichsvereinbarungen; alle von den oben angegebenen Instrumenten abgeleitete Instrumente